Fördermöglichkeiten

Nutzen Sie die staatlichen Förderprogramme! Oft sind die bestehenden Möglichkeiten gar nicht bekannt!
Sprechen Sie uns an! Gerne stehen wir Ihnen persönlich mit Rat und Tat zur Seite.
Wählen Sie dazu einfach unsere Infonummer 08733/9211-68 (Dienstag bis Donnerstag vormittags oder Sie hinterlassen uns eine Nachricht).

Bildungsgutscheine für Manuelle Therapie - Förderung bis zu 100 %!

Unsere Fortbildung „Manuelle Therapie“  ist für weitere drei Jahre zugelassen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung AZAV und wir können für alle MT-Kursreihen, die ab März 2023 starten wieder Bildungsgutscheine annehmen :-)!
Informieren Sie sich einfach bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur über das Thema „Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ nach § 82 SGB III und Sie können – bei Erfüllung der individuellen Voraussetzungen – einen Teil der Kursgebühr von der Agentur bezuschusst bekommen! Bei Praxen mit weniger als 10 Mitarbeitern besteht sogar die Möglichkeit einer 100%igen Kostenübernahme!

Fragen Sie einfach nach!  Nähere Infos und Kontaktdaten finden Sie unter www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung.

Die Förderung funktioniert berufsbegleitend und kann von Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber beantragt werden.
Wichtig ist: ein Bildungsgutschein muss immer vor Kursbeginn bei uns vorliegen, damit noch alle Formalitäten auch vor Kursbeginn erledigt werden können. Eine Abgabe des Gutscheins beim ersten Modul wäre zum Beispiel zu spät.

AZAV Zertifikate:
Aktuelles Maßnahmezertifikat folgt in Kürze!
Trägerzertifikat

Leider ausgelaufen: Prämiengutscheine für alle Kurse - Zuschuss bis 500 Euro!

Dieses Programm ist Ende 2021 ausgelaufen. Ein Nachfolgemodell gibt es derzeit leider nicht.
Genauere Infos finden Sie unter www.bildungspraemie.info.

Bildungsschecks NRW - für unseren Standort Köln

Der Bildungsscheck im Bundesland NRW (also für unseren Kursstandort Köln) soll Beschäftigte und Unternehmen dabei unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen zu verbessern. Mit dem Bildungsscheck gewährt das Land NRW mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds einen Zuschuss zu den Ausgaben für die berufliche Weiterbildung.
Diesen Zuschuss erhält die auf dem Bildungsscheck eingetragene Person nicht direkt. Vielmehr wird Unternehmen oder Beschäftigten durch den Bildungsscheck die Möglichkeit eröffnet, bei Buchung eines Weiterbildungskurses bis zu 50 % des Kursentgeltes, maximal 500 Euro, mit dem Bildungsscheck zu begleichen.
Genauere Informationen finden Sie unter https://www.mags.nrw/bildungsscheck .

Einzelne Bundesländer haben teilweise weitere individuelle Förderprogramme für Weiterbildungen aufgelegt (z. B. Sächsische Aufbaubank SAB für unseren Kursort Chemnitz www.sab.sachsen.de).