Aufnahme

Für Leistungen der medizinischen Rehabilitation muss zunächst ein Antrag bei Ihrem Kostenträger gestellt werden:

- Bei stationärer oder ambulanter Rehabilitation ist eine Einweisung des behandelnden Arztes erforderlich.     

- Bei einer Anschlussrehabilitation (AR) oder Anschlussheilbehandlung (AHB) ist die Verordnung durch das Krankenhaus erforderlich.                          

- Der Antrag für eine Intensivierte Rehabilitations-nachsorge (IRENA) wird bei entsprechender Indikation vom behandelnden Arzt der Rehabilitationseinrichtung gestellt.

 

Einweisung als Akutpatient:

Die Einweisung erfolgt nach dem üblichen Verfahren mit der Verordnung einer Krankenhausbehandlung (roter Schein) nach § 39 SGB V. Da davon auszugehen ist, dass sämtliche ambulante Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft wurden, sollte dies neben der Einweisungsdiagnose auf dem Einweisungsschein vermerkt werden. Eine schriftliche Kostenübernahme muss vorliegen.

Informieren Sie sich bei unseren kompetenten Mitarbeitern des Rehabüros über alle Fragen rund um das Thema Akut-Einweisung und Rehabilitation

Wir beraten Sie gerne!

08733/9211-54 oder rehabuero@physioklinik.de

Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig über die für Sie notwendige Maßnahme:

- bei Ihrem behandelnden Arzt,

- bei dem Sozialdienst des Krankenhauses,

- bei Ihrer Krankenkasse,

- bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

Bei der Anmeldung sollte vorliegen:

- Befundbericht Ihres behandelnden Arztes,               

- die Kostenzusage des Leistungsträgers.